Donnerstag, 15. Dezember 2016

Hund und Kind auf Wohnungssuche

Also eigentlich wollen wir uns nur mal kurz auslassen zu dem Thema! Es war, ist und bleibt ja nicht unsere erste Wohnungssuche, die wir mit den Hunden geplant und über die Bühne gebracht haben, aber mit Sicherheit die Nervenaufreibenste.
Gut, als wir in Braunschweig auf der Suche nach einer neuen Wohnung waren, da war es so. Es gab eine Menge Wohnungen, die bezahlbar waren und die man vermutlich auch bekommen hätte. Aber ihr kennt das, wenn man auf diversen Seiten im Internet nach Wohnungen sucht, dann stolpert man über folgenden kleinen Vermerk:

Dieses pauschale Verbot von Haustieren aller Art findet sich gefühlt in 70% aller Anzeigen. In weiteren 15% findet sich  die Formulierung "Nach Absprache" Der Rest lässt das Feld einfach frei. Ich glaube, ich habe auf meiner Suche ungefähr 2 Angebote gesehen, wo das Feld mit "erlaubt" ausgefüllt war.

Aber ist das so in Ordnung, Tiere vom Kanarienvogel bis zum Hausschwein einfach mal von vorne herein auszuschließen? Nein, ist es nicht! Es gibt zwar kein Gesetz, das die Haltung von Haustieren und das mögliche Verbot im Detail regelt, aber eine Reihe von Urteile, die die Rechte der Mieter in diesem Falle stützen.
So urteilte bspw. der BGH, dass ein pauschales Verbot in Mietverträgen nichtig ist und jedes Haltungsgesuch eines Mieters einzeln zu bewerten sei. 
Für ein Verbot müsse ausserdem ein trifftiger Grund genannt werden. Was genau trifftig in diesem Fall bedeutet, lässt der Bundesgerichtshof an dieser Stelle allerdings offen.  

Das heißt, selbst wenn ihr diese Klausel in eurem Mietvertrag stehen habt. Ihr könnt euch einen Hund anschaffen. Fragt im besten Fall um die Erlaubnis des Vermieters. Untersagt dieser die Haltung ohne einen trifftigen Grund, also bspw. mit "Hunde sind so laut" oder "ich mag keine Hunde im Haus haben" könnt ihr euch darüber hinwegsetzen. Das würde ich aber an eurer Stelle ganz offiziell machen und dann nicht einfach heimlich einen Hund anschaffen. ;)

Jetzt noch eine lustige Erkenntnis meiner Recherche zum Thema. Hunde können auch als Kleintiere gelten und zwar z.B. Yorkshire-Terrier, so urteilte das Landgericht Kassel, dass diese wie Kleintiere zu behandeln sind. Damit ist die Haltung generell zulässig, denn Kleintiere kann der Vermieter nicht verbieten. Das Lustigste an der ganzen Sache (ihr merkt, ich bin ein Freund kleiner Hunde) ist aber die Begründung des Urteils: "Yorkshire-Terrier machten sich höchstens durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar und könnten andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen." (LG Kassel 1 S 503/96 WM 97, 260; LG Düsseldorf 24 S 90/93 WM 93, 604). Für Chihuahuas und andere Hunde der selben Größe dürfte also eine ähnliche Rechtsauslegung angenommen werden. 

Soweit, sogut, und was ist, wenn ich jetzt umziehe und habe schon ein halbes Rudel im Schlepptau? Selbst wenn die Hundehaltung prinzipiell erlaubt ist, dann hat der Vermieter noch immer die freie Wahl, welchen Mieter er bei sich einziehen lassen möchte und welchen nicht. So lassen sich Hundehalter hervorragend ausschließen. Und falsche Auskünfte auf einer Selbstauskunft würde ich eher nicht empfehlen. Was wir aber bei unserem Umzug in München recht erfolgreich gemacht haben ist folgendes. Wir sind mit dem Thema am Ende nicht mehr mit der Tür in Haus gefallen. Und da konnte man einen massiven Unterschied bei der Quote der Rückmeldungen feststellen. 
Auf die ersten 20 bis 30 Bewerbungen hatten wir gefühlt Null Rücklauf. Dann haben wir aus unserem Anschreiben einfach mal den Satz gestrichen, dass wir Hunde haben und - oh Wunder - plötzlich kamen die Einladungen zu den Besichtigungsterminen. 
Und im privaten Gespräch unter vier Augen ist so ein Thema dann immer noch mal leichter zu vermittelt. 
Das war auf jeden Fall unsere Erfahrung. Auch das kommende Kind schien bei der Entscheidung eine Rolle zu spielen. Da haben wir aber sowohl negative aber auch positive Ressonance bekommen. Kinder scheinen die Leute dann von Zeit zu Zeit doch eher auch zu mögen. 
Dazu gibt es von unserer Seite auch keine belastbaren Erfahrungen. Auch wenn wir irgendwann das Gefühl hatten, dass man mit schwangerer Frau UND zwei Hunden soetwas ähnliches wie die Pest mit ins Haus zu bringen scheint. 
Garten
Jetzt haben wir eine wunderbare Wohnung gefunden. Sie ist groß, bezahlbar, hunde- und kinderfreundlich und hat sogar einen schönen Garten. :) Und wie haben wir die bekommen? Natürlich nicht aus der Zeitung oder aus dem Internet sondern mit dem berühmten Vitamin B. Wir ziehen jetzt genau in die Wohnung neben die alte Wohnung vom Menschen-Mann. Das ist soooo wundebar! Da haben wir einfach mitbekommen, dass da jemand auszieht, geklinglt, gequatsch was ausgemacht und schon hat man eine wunderbare Wohnung.

Ich weiß nicht ob und wann wir eine vergleichbare Wohnung gefunden hätten, wenn wir auf "normalen" Wegen hätten weitersuchen müssen. 

Von daher, was kann man unter dem Strich sagen? Die Wohnungssuche mit Hund ist ansich schon eine schwierige Sache. Sucht man dann noch in einer Stadt, in der sowieso schon lange Schlangen vor freien Wohnungen gibt, dann drücken wir euch allen die Daumen, dass ihr über einen Zufall wie wir stolpert! 

 

Nachtrag 15.12.2016

Jetzt hat es sich leider ergeben, dass wir wieder umziehen müssen. Die ganze Miesere geht also wieder von Vorne los. :(
Wünscht uns also auch viel Glück, wenn wir demnächst wieder im Norden des Landes nach Wohnungen Ausschau halten.

P.S.: Liebe Vermieter, Kontaktdaten findet ihr im Impressum. ;)